Spring 2010 Gemeindeferienfestival

Satzung

 SPRING e. V.

 

§ 1 Name, Ziel

Der Verein Spring e. V. mit Sitz in Stuttgart verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein-nützige, kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abga-benordnung“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e. V. Zweck des Vereins ist einzelnen Menschen zu einer Erneuerung und Stärkung der per-sönlichen Beziehung zu Gott zu helfen. Dies soll insbesondere dadurch geschehen, daß Christen und nicht-christliche Freunde, christliche Gruppen und Gemeinden für ca. jeweils eine Woche im Jahr gemeinsam leben. Durch Schulungs- und Freizeitangebote sollen Glaubensinhalte vermittelt und eingeübt werden, einschließlich der sich daraus ergebenden Konsequenzen für die mitmenschlichen Beziehungen. Das Angebot richtet sich bewußt an alle Menschen aller Generationen in einem familienintegrierten Konzept.

 

§ 2 Mitglieder

Mitglied kann werden, wer die Vereinsziele aktiv unterstützt. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß durch die Mitgliederversammlung. Ein solcher Beschluß bedarf der Zwei-Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

§ 3 Mitgliederversammlung

Der Vorsitzende lädt die Mitglieder  mindestens einmal jährlich drei Wochen im Voraus schriftlich zu einer Mitgliederversammlung ein. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: Sie wählt den ersten Vorsitzenden, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden und die bis zu 12 weiteren Beisitzer im Vorstand. Sie nimmt den Jahresbericht des Vorstands und der Arbeitskreise entgegen. Sie verabschiedet den jährlichen Wirtschaftsplan und die Jahresrechnung und entlastet den Vorstand. Sie entscheidet über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Vereinstätigkeit. Über die Beratungen in der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll gefertigt, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

 

§ 4 Vorstand

Die Mitglieder des bis zu 15 köpfigen Vorstands werden aus der Mitte der Mitgliederver-sammlung, für die Dauer von jeweils vier Jahren, gewählt. Wiederwahl ist möglich. Zur Wahl ist die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erforderlich. Allein vertretungsberechtigte Mitglieder des Vorstands im Sinne von § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden.

 

§ 5 Aufgaben des Vorstands

Der Vorsitzende und seine Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Gesamtvorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Hierzu gehört insbesondere die Programmarbeit. Der Gesamtvorstand kann erforderliche Arbeitskreise einrichten. In die Arbeitskreise können auch Nichtmitglieder berufen werden.

 

§ 6 Mittelverwendung

Spring e. V. ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnis-mäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vermögen von Spring e. V.

 

§ 7 Wirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 8 Satzungsänderungen

Über Satzungsänderungen entscheidet die Mitgliederversammlung in einer Sitzung, zu der spätestens drei Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung und unter Vorlage der vorgesehenen Änderungen eingeladen wird.

 

 

 
So sieht SPRING aus

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SPRING-Mitgliederversammlung

 

Die SPRING-Mitgliederversammlung hat die Auflösung des SPRING-Vereins und die Angliederung an die Deutsche Evangelische Allianz beschlossen.

SPRING-Mitgliederversammlung

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Verabschiedung Daniela Rajner


Die "gute Seele" der SPRING-Geschäftsstelle, Daniela Rajner, scheidet nach acht Jahren aus ihrem Amt aus.

Daniela Rajner


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SPRING 2011

Der neue Filmclip

Sie möchten SPRING in Ihrer Gemeinde vorstellen oder einen Eindruck bekommen, was SPRING zu bieten hat? Hier gibt es den aktuellen "SPRING 2011 Filmclip" » Filmclip downloads

 
SPRING 2010 "Wesent.Licht."

Predigt von Hartmut Steeb

Zum Thema "Wesent.Licht." sprach Hartmut Steeb beim Eröffnungsfestival von SPRING 2010. » Predigt anhören.

 

» Alle Referenten und Künstler im Überblick

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